Fachdienste des DRK im Katastrophenschutz
Organisation des Katastrophenschutzes im DRK
CBRN-Schutz
Der Fachdienst CBRN-Schutz stellt die durch atomare, biologische und chemische Mittel drohenden Gefahren fest und dekontaminiert Menschen und Sachen. Das Deutsche Rote Kreuz wirkt im Bereich des CBRN-Schutzes bei der Versorgung und Betreuung verletzter und betroffener Personen im Rahmen von Dekontaminationsmaßnahmen mit.
Betreuungsdienst
Der Betreuungsdienst sorgt dafür, dass die von einem Großschadensereignis Betroffenen betreut werden. Das umfasst die vorübergehende Unterbringung, die Verpflegung sowie die soziale Betreuung der Betroffenen, beispielsweise während eines Sturms, einer Flut oder nach einer Massenkarambolage auf der Autobahn.
Information und Kommunikation
Der Fachdienst Information und Kommunikation stellt Fernmeldeverbindungen zwischen der Führung und den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes her, betreibt und unterhält sie. Er stellt die Kommunikation zwischen Einheiten und übergeordneten Führungsstellen sicher. Er unterstützt Leitungs- und Führungsstäbe mit Informations- und Kommunikationstechnik.
Psychosoziale Notfallversorgung
Die DRK-Einsatzkräfte des Fachdienstes Psychosoziale Notfallversorgung unterstützen Betroffene z.B. nach Verkehrsunfällen, Gewalttaten oder Großschadensereignissen durch psychosoziale Akuthilfe. Auch Einsatzkräfte werden durch die PSNV-Fachhelfer durch psychosoziale Unterstützung versorgt - das beinhaltet die Betreuung nach stressbelasteten oder traumatischen Einsätzen, aber auch die Prävention und Schulung von Einsatzkräften.
Sanitätsdienst
Technik und Logistik
Der Fachdienst Technik und Logistik wird bei Einheiten des DRK im allgemeinen dem Betreuungsdienst zugeordnet, da seine Hauptaufgabe die technische Unterstützung bei Betreuungseinsätzen ist. Er stellt die Versorgung mit Elektrizität, Licht, Wasser und Betriebsstoffen sicher. Der Fachdienst Technik und Logistik betreibt technische Einrichtungen und setzt diese im Bedarfsfall instand.
Katastrophenschutz des DRK auf Landesebene
Katastrophenschutz-Strategie des Landes Hessen
Die Organisation und die Durchführung des hessischen Katastrophenschutzes regelt das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG in der Fassung vom 17. Dezember 1998, veröffentlicht im GVB1 Teil I, Seite 530).
Das Deutsche Rote Kreuz in Hessen ist ein leistungsfähiger Partner im Katastrophenschutz des Landes auf Basis ehrenamtlichen Engagements.
Aufgaben des DRK im Katastrophenschutz in Hessen
Das DRK stellt Personal für die Betreuungs- und Sanitätszüge im Katastrophenschutz des Landes Hessen. Alle DRK-Kreisverbände in Hessen sind in den Katastrophenschutz des Landes Hessen eingebunden. Somit ist eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung durch das DRK sowie andere, im Katastrophenschutz mitwirkende Hilfsorganisationen (Feuerwehren, THW) im „Ernstfall“ gewährleistet.
Betreuungszüge
Die taktische Einheit des Aufgabenbereiches Betreuungswesen im Katastrophenschutz ist der Betreuungszug. Er übernimmt die Hilfeleistung für Betroffene durch soziale Betreuung, Verpflegung, Versorgung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie vorübergehender Unterbringung und unterstützt im Bedarfsfall die Sanitätseinheiten.
Betreuungsstelle
Die Betreuungsstelle (BtSt) ist eine ortsfeste Einrichtung des Betreuungsdienstes für den Katastrophenschutz. Sie unterstützt hilfsbedürftige Personen mit Versorgungsgütern, betreut diesen Personenkreis und wirkt bei der vorübergebender Unterbringung mit.
Kreisauskunftsbüro
Bei Schadensereignissen in Deutschland stehen die ehrenamtlichen Mitarbeiter der DRK-Kreisauskunftsbüros als Ansprechpartner für die Bevölkerung zur Verfügung, um den Kontakt zu vermissten Personen wieder herzustellen. Die Auskunftsfähigkeit des DRK-Kreisauskunftsbüros wird durch eine eigene Suchdienst-Software unterstützt.
Sanitätszüge
Die taktische Einheit des Aufgabenbereiches Sanitätswesen im Katastrophenschutz ist der Sanitätszug (SZ). Er leistet der betroffenen Bevölkerung im Schadengebiet Hilfe, führt ärztliche Sofortmaßnahmen zur Abwendung lebensbedrohlicher Zustände und zur Herstellung der Transportfähigkeit durch. Er transportiert Patienten. Er wirkt im Bedarfsfall bei der Betreuung und bei Evakuierungen mit.
Katastrophenschutz auf Bundesebene
Katastrophenschutz-Strategie des Bundes
Der Bund ist zu Leistungen für den ergänzenden Katastrophenschutz, insbesondere zur Fahrzeugausstattung, gesetzlich verpflichtet.
Schutzziel | Schutzpotenzial | |
Versorgungsstufe 1: normierter alltäglicher Schutz | Hilfeleistung für individuelle Notfälle im Rahmen des Rettungsdienstes | Rettungsdienst gemäß Rettungsdienstgesetze der Länder |
Versorgungsstufe 2: standardisierter, flächendeckender Grundschutz | Hilfeleistung für Schadenereignisse mit einer definierten Zahl Verletzter bzw. Erkrankter in einem Zuständigkeitsbereich (Kreis, kreisfreie Stadt) | Rettungsdienst, Schnell-Einsatz-Gruppen, Teileinheiten des Sanitäts- und Betreuungsdienstes des KatS, |
Versorgungsstufe 3: erhöhter Schutz für gefährdete Regionen und Einrichtungen | Hilfeleistung für Schadenereignisse, die nicht mit dem Potenzial des Grundschutzes abzudecken sind. | Rettungsdienst, Schnell-Einsatz-Gruppen, Einheiten des Sanitäts- und Betreuungsdienstes des KatS, |
Versorgungsstufe 4: Sonderschutz mit Hilfe von Spezialkräften | Hilfeleistung für Schadenereignisse, die von Art und Umfang her nicht ausschließlich auf der Stufe 3 bewältigt werden können. | Rettungsdienst, Schnell-Einsatz-Gruppen, Einheiten des Sanitäts- und Betreuungsdienstes des KatS, |