· Pressemitteilung für Newssync

Hilfe holen per Knopfdruck – jetzt zu vergünstigten Preisen

HausnotrufFoto: A. Zelck / DRKS
Bildrechte: DRK-Service GmbH, In- und Ausland, nur DRK-Gliederungen und Gesellschaften Fotograf: Andre Zelck, Essen Dokumentation: Zustimmung Fotograf Essen, Fundort: DRK-Generalsekretariat, OE 35 DDM, Ordner Foto-Dokumentationen 14.3 Datum der Aufnahmen: 23.09.2014 Urheber: Andre Zelck, Essen Herausgeber: DRK e.V., OE 35 Copyright: DRK-Service GmbH, In- und Ausland, nur DRK-Gliederungen und Gesellschaften Bestätigung zur Urheberrechte-Nutzung Vorname/Name des Fotografen: Andre Zelck Strasse: Bullmannaue 13 PLZ und Ort: 45327 Essen eMailadresse: foto@andrezelck.com Zustimmung erteilt am: Essen, 20.07.2014 Bezeichnung: Foto: A. Zelck/DRK Vertrag vom: 20. Juli 2014 1. Der Fotograf versichert gegenüber dem DRK e.V, dass er über das gelieferte Fotomaterial, siehe Anhang, frei verfügen darf und eventuell abgebildete Personen mit einer Veröffentlichung ohne irgendwelche Vergütungen einverstanden sind. 2. Der Fotograf überträgt dem DRK e.V. alle Rechte an den Fotos: - zeitlich unbefristet, - Nutzung in Print-, Internet-, Bewegt- und digitalen Medien zulässig, - farbliche Veränderungen zulässig, - Nutzung in Ausschnitten oder Montagen zulässig, - elektronische Verfremdung zulässig, - digitale Speicherung und Vervielfältigung zulässig, - Weitergabe zur Nutzung der Fotos an DRK-Gliederungen und GmbHs zulässig, - Nutzung der Fotos im In- und Ausland zulässig. Aus dem Vertrag: Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber räumlich, zeitlich und sachlich unbeschränkte, auf alle DRK-Gliederungen und -GmbHs übertragbare, einfache Nutzungsrechte an den in § 1 näher beschriebenen Leistungen/Leistungsergebnissen ein. Dies schließt das Recht ein, die Ergebnisse zu vervielfältigen, in beliebiger Weise zu bearbeiten, weiterzuentwickeln, zu ändern und in sonstiger Weise umzugestalten und die hierdurch geschaffenen Leistungsergebnisse in gleicher Weise zu nutzen. Der Auftraggeber ist berechtigt, Nutzungsrechte gemäß Absatz 1 auch sämtlichen Mitgliedsverbänden, insbesondere sämtlichen Landesverbänden und dem Verband der Schwesternschaften vom DRK sowie den in diesen zusammengeschlossenen Kreisverbänden, Ortsvereinen, Vereinigungen, Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen einzuräumen. Dies umfasst auch sämtliche verbundenen Unternehmen oder Einrichtungen der in Satz 1 genannten Verbände, Vereine und Einrichtungen sowie sämtliche Verbände, Vereine, Unternehmen und Einrichtungen, die zumindest auch die Bezeichnung, Deutsches Rotes Kreuz" tragen. Eine Übertragung von Nutzungsrechten auf externe Dritte ist nicht statthaft. Hier sind die Nutzungsrechte beim Fotografen einzuholen Die Nutzung kann insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung einschließlich Vermietung, Ausstrahlung, Vortrag, Aufführung, Vorführung, Sendung einschließlich Satellitensendung und Kabelweitersendung, öffentliche Zugänglichmachung, Wiedergabe durch Bild-, Ton- und Multimediaträger, Funksendungen sowie Einstellung in Datenbanken erfolgen. Ferner können die Fotografien auch anders als in der Originalfassung verwendet werden, also z.B. in Freistellungen, Ausschnitten, Montagen, fototechnisch verfremdet, koloriert oder schwarzweiß. Zustimmungserklärung der Fotografierten Hiermit willige ich in die Verwendung von Bildern meiner Person ein, die durch einen vom DRK-Generalsekretariat beauftragten Fotografen erstellt wurden. Die Bilder dienen dazu, die Angebote, Hilfen oder Services des DRK im Bild darzustellen. Sie werben für diesen Zweck. Das DRK-Generalsekretariat, Berlin, und seine DRK-Gliederungen wie Landes- oder Kreisverbände und Rotkreuz-GmbHs möchten die Bilder bundesweit für werbliche Zwecke und für die Öffentlichkeitsarbeit einsetzen. Die Fotos sollen dazu wie folgt öffentlich gemacht werden: - als Illustration auf Internetseiten des Deutschen Roten Kreuzes, - in Broschüren, Faltblättern oder Postern des DRK, - auf Werbeflächen oder in Zeitungsanzeigen des DRK und seiner Gliederungen, - in redaktionellen Zusammenhängen, in denen über die Arbeit des DRK berichtet wird. Ich stimme der zeitlich unbegrenzten Verwendung dieser Personenaufnahmen für die oben genannten Zwecke ohne weitere Genehmigung zu. Die Rechteeinräumung an den Personenaufnahmen erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur elektronischen Bearbeitung und Speicherung. 3. Der DRK e.V. wird freiwillig versuchen, die Bilder mit Ihrem Zusatz Foto: A.Zelck/DRK versehen und in dieser Form den DRK-Gliederungen nahelegen, die Bilder zu beschriften und zu veröffentlichen. Es übernimmt aber keine Verantwortung, wenn die Fotos ohne Namensnennung durch DRK-Gliederungen veröffentlicht werden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. 4. Die Einverständniserklärungen zur Verwendung der Personenabbildungen liegen von 17 Personen vor. 5. Dokumentation der Urheberrechtserklärungen DRK-Generalsekretariat, OE 35 Dienstleistungs- und Database-Marketing, Ordner Foto-Dokumentationen 14.3 Copyright: DRK-Service GmbH, In- und Ausland, nur DRK-Gliederungen und Gesellschaften

Dank einer Kooperation mit dem Sozialverband VdK Hessen-Thüringen wird der Hausnotruf des DRK-Hessen jetzt fast überall in Hessen günstiger ...

Sozialverband VdK Hessen-Thüringen kooperiert ab März 2017 mit DRK-Hessen

Selbstbestimmt und unabhängig in der vertrauten Umgebung leben – plus der Gewissheit, dass im Notfall fachkundige Hilfe geholt werden kann. Diese Sicherheit gibt der Hausnotruf des Deutschen Roten Kreuzes – und der Mobilruf sogar auch unterwegs.

Dank einer ab März 2017 geltenden Kooperationsvereinbarung erhalten VdK-Mitglieder beide DRK-Angebote zu vergünstigten Preisen. Ein fünfprozentiger Preisnachlass wird in fast allen Regionen Hessens gewährt.
 
Wir laden die Pressevertreter herzlich ein zur offiziellen Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zum Hausnotruf/Mobilruf zwischen VdK Hessen-Thüringen und dem DRK-Landesverband Hessen.

Sie findet statt am Donnerstag, den 2. März um 16 Uhr
in der DRK-Landesgeschäftsstelle Hessen,
Abraham-Lincoln-Straße 7, Wiesbaden (2. Stock, Raum 205).


Bei diesem Termin werden anwesend sein:
Karl-Winfried Seif – Landesvorsitzender VdK Hessen-Thüringen e.V.,
Marcus Hantsche - Kommissarischer Landesgeschäftsführer VdK Hessen-Thüringen,
Norbert Södler – Präsident im DRK-Landesverband Hessen e.V., Nils Möller – Geschäftsführer im DRK-Landesverband Hessen e.V.

Norbert Södler – Präsident des DRK in Hessen begrüßt die Vereinbarung:
„Im Alter länger zu Hause bleiben und beruhigt leben können - dank einer 24 Stunden Notfallhilfe. Das leistet  unser Hausnotruf und Mobilruf. Ich freue mich sehr, dass der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen seine Mitglieder zu günstigen Konditionen von unserem Hausnotruf profitieren lässt.“

Wie funktioniert der Hausnotruf?
Die Installation des Hausnotrufgerätes erfolgt über einen bereits vorhandenen Telefon- oder DSL-Anschluss. Sind solche nicht gegeben, kann in das Hausnotrufgerät eine SIM-Karte eingelegt werden. Es arbeitet dann wie ein Mobiltelefon. Die Installation selbst übernimmt das DRK-Service-Team.
Der Hausnotrufkunde erhält einen kleinen Sender, den er in der Wohnung oder im Garten bei sich trägt - als Halskette, Armband oder als Anstecker. Im Notfall genügt ein Knopfdruck. Damit wird automatisch eine direkte Verbindung zur DRK-Zentrale hergestellt. Anders als bei einem Notruf zur „112“ wird hier mit eingehendem Notruf gleich der Name des Hausnotrufkunden auf einem Bildschirm angezeigt. Auch die Wohnanschrift sowie Angaben zu lebensnotwendigen Medikamenten und Kontaktdaten von Angehörigen erscheinen. So kann bedarfsgerechte Hilfe ohne Zeitverlust eingeleitet werden, selbst dann, wenn sich der Hausnotrufkunde nicht mehr äußern kann.

Das DRK bietet auch einen Mobilruf
Mit diesem kann ein Notruf auch von unterwegs abgesetzt werden. Nach erfolgtem Notruf wird der Aufenthaltsort des Hilferufenden per GPS bestimmt.
Ergänzend bietet das Deutsche Rote Kreuz Schlüsseldienste und Hintergrunddienste in nicht medizinischen Notfällen an.

Das Deutsche Rote Kreuz in Hessen verfügt über ein flächendeckendes Angebot mit Hausnotrufdiensten in allen 37 Kreisverbänden.